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Gesetzgebung | Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung (BMJ)
Die Bundesregierung hat am das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente bei Beurkundungen durch Notare sowie durch andere Urkundsstellen ausgeweitet werden.
Kernstück der Neuregelung ist die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen. Auch für sonstige Beurkundungen sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden ausgeweitet werden. Insbesondere soll eine zusätzliche Möglichkeit zur Errichtung von Erklärungen in öffentlich beglaubigter Form geschaffen werden.
Während Notare ihre Niederschriften bisher ganz überwiegend in Papierform errichten, e...