Veräußerung eines Unternehmens, mit dem noch keine Ausgangsumsätze erzielt worden sind, als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Leitsatz
Auch ein Unternehmen, mit dem noch keine Ausgangsumsätze erzielt worden sind, kann Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im
Ganzen sein. Jedoch ist auch insoweit erforderlich, dass der Erwerber das übertragene Unternehmen fortführt, wobei es sich
um eine innere Tatsache handelt, für die der Veräußerer die Feststellungslast trägt und für die objektive Anhaltspunkte bestehen
müssen.
Fundstelle(n): GStB 2024 S. 360 Nr. 10 GStB 2024 S. 361 Nr. 10 StBp 2024 S. 243 Nr. 8 StBp 2024 S. 246 Nr. 8 UStB 2024 S. 195 Nr. 7 UStB 2024 S. 196 Nr. 7 KAAAJ-67627
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