Grunderwerbsteuerpflicht beim Erwerb eines Personengesellschaftsanteils durch einen mittelbaren (Alt-) Gesellschafter
Leitsatz
Ein mittelbarer Altgesellschafter einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist bei einem späteren erstmaligen Erwerb der
unmittelbaren Gesellschafterstellung Neugesellschafter im Sinne von § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes
2001 (entgegen , BFHE 270, 252, BStBl II 2021, 318).
Die Steuer ist jedoch unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 GrStG im Umfang der vorherigen mittelbaren
Beteiligung (hier 100 %) nicht zu erheben, soweit kein Verstoß gegen die Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG vorliegt.
Der Formwechsel der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft innerhalb der Nachbehaltensfrist schließt die Steuerbefreiung
nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aus.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 42 ErbStB 2024 S. 250 Nr. 9 ErbStB 2024 S. 250 Nr. 9 UVR 2024 S. 170 Nr. 6 CAAAJ-67621
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