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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 1177/23 G,F

Gesetze: EStG i.d.F. des WaBeG § 4h Abs. 1 Satz 1; EStG i.d.F. des WaBeG § 4h Abs. 2 Satz 1; EStG i.d.F. des WaBeG § 4h Abs. 3 Satz 2; GewStG § 7 Satz 1; GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1

Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen – Zinsschranke – Nichtabnahmeentschädigung für Kredit als Vergütung für Fremdkapital

Leitsatz

Eine vom Darlehensnehmer zu zahlende Entschädigung für die Nicht-Inanspruchnahme eines Kredites stellt keine Vergütung für Fremdkapital i.S.d. § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. dar und unterfällt daher nicht der Zinsschranke.

Fundstelle(n):
XAAAJ-67614

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