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BFH Urteil v. - XI R 57/94 BStBl 1997 II S. 344

Gesetze: 1. DV ReprivG § 3

Reprivatisierung nach DDR-Recht ist Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung 1990 nach § 3 der 1. DV-ReprivG. Gewinne des Inhabers eines rückübereigneten Einzelunternehmens, der weder Inhaber des enteigneten Betriebs war noch dessen Erbe ist, sind danach nicht steuerfrei

Leitsatz

Der Gewinn, den ein Einzelunternehmer mit einem reprivatisierten Betrieb im Jahr 1990 erzielt hat, bleibt nicht nach § 3 Abs. 1 der 1. DW ReprivG steuerfrei, wenn der Einzelunternehmer nicht Inhaber des enteigneten Betriebs war und auch nicht sein Erbe ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 344
BFH/NV 1997 S. 47 Nr. -1
JAAAA-95835

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