Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei Entschädigung für die einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Erbbaupachtvertrags
mit dem Eigentümer-Pächter
Leitsatz
Vereinbaren der der erbbauberechtigte Verpächter und der Eigentümer, an den das Grundstück auf feste Zeit (hier 33 Jahre)
zurückverpachtet ist, den vorzeitigen Heimfall, so dass auch der Pachtvertrag endet, ist die an den vorzeitigen Heimfall angepasste
Entschädigung für den Heimfall eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung und kein allenfalls als privates
Veräußerungsgeschäft steuerbares Entgelt für die Substanzübertragung.
Fundstelle(n): JAAAJ-67610
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