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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 436/22

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 24 Abs. 1 Buchstabe a)

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei Entschädigung für die einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Erbbaupachtvertrags mit dem Eigentümer-Pächter

Leitsatz

Vereinbaren der der erbbauberechtigte Verpächter und der Eigentümer, an den das Grundstück auf feste Zeit (hier 33 Jahre) zurückverpachtet ist, den vorzeitigen Heimfall, so dass auch der Pachtvertrag endet, ist die an den vorzeitigen Heimfall angepasste Entschädigung für den Heimfall eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung und kein allenfalls als privates Veräußerungsgeschäft steuerbares Entgelt für die Substanzübertragung.

Fundstelle(n):
JAAAJ-67610

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