Gesetze: EStG § 5 Abs. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3
1. In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens 2. Aus Verwertungserlösen zu tilgender Filmkredit ist mit niedrigerem Betrag als dem Rückzahlungsvertrag zu passivieren, wenn die Rückzahlung nicht wahrscheinlich ist
Leitsatz
1. Ein Filmproduzent hat in echter Auftragsproduktion (hier: für eine Fernsehanstalt) hergestellte Filme als immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens zu aktivieren.
2. Ein Filmkredit, der aus den Verwertungserlösen des geförderten Films zu tilgen ist, ist mit einem geringeren als dem vereinbarten Rückzahlungsbetrag zu bewerten, soweit eine Rückzahlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfällt.
3. Der handels- und steuerrechtliche Grundsatz, daß Kredite, die nur aus künftigen Reingewinnen zu tilgen sind, nicht zu passivieren sind, läßt sich nicht auf Kredite übertragen, die aus künftigen Verwertungserlösen zu tilgen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 320 BFH/NV 1996 S. 10 Nr. 2 GAAAA-95823
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