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Verfahrensrecht | Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (BFH NV)
Nach der FGO vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung (; NV, veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Kläger seine Revision am per Telefax wirksam beim BFH eingelegt hat. Der Kläger ist der Meinung, dass eine Übermittlung seiner Revision vom als elektronisches Dokument im Sinne des § 52a FGO vorübergehend nicht möglich gewesen sei beziehungsweise weiter nicht möglich sei, weil er aufgrund alphabetischer Reihenfolge noch ...