Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 und 4EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4HGB § 128
Keine nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung bei Bürgschaftsübernahme zugunsten der KG durch den Gesellschafter der Komplementär-GmbH
Leitsatz
Hat der Gesellschafter einer GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin einer KG ist, eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der KG übernommen, an der seine Ehefrau als alleinige Kommanditistin beteiligt ist, so können Zahlungen aufgrund dieser Bürgschaft bei der Ermittlung des Auflösungsverlusts der GmbH grundsätzlich nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG berücksichtigt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 290 BFH/NV 1997 S. 173 Nr. -1 TAAAA-95810
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