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BFH Urteil v. - IV R 83/95 BStBl 1997 II S. 287

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3EStG 1981 § 52 Abs. 4b

Auch für vor dem vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert dem Wert, der bei einer zuvor innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums erfolgten Entnahme angesetzt worden ist. Eine tatsächliche Besteuerung der Entnahme ist nicht erforderlich

Leitsatz

Auch für vor dem erfolgte Einlagen gilt die Begrenzung des Einlagewerts auf den früheren Entnahmewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG. Eine tatsächliche Besteuerung der Entnahme ist nicht erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 287
BFH/NV 1997 S. 168 Nr. -1
WAAAA-95809

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