Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i.d.F. vom in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen oder stellt die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung dar und ersetzt damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale?
Antrag; Fiktion; Kapitalerträge; Nachweis; Tarif
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 19/2024 S. 878 BFH/PR 2024 S. 340 Nr. 12 EStB 2024 S. 351 Nr. 10 ErbStB 2024 S. 343 Nr. 12 GmbH-StB 2024 S. 335 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2024 S. 2744 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 761 YAAAJ-67323
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