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BFH Urteil v. - XI R 36/96 BStBl 1997 II S. 264

Gesetze: AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es zuvor in Kenntnis dieser Tatsachen einen Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung ohne materiell-rechtliche Prüfung abgelehnt hat

Leitsatz

Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann noch gemäß § 173 Abs. 1 AO 1977 wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es zuvor in Kenntnis dieser Tatsachen einen unter Hinweis auf zu erwartende Gesetzesänderungen (hier: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag) gestellten Antrag auf Änderung des Steuerbescheids ohne materiell-rechtliche Prüfung wegen dessen Bestandskraft abgelehnt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 264
BFH/NV 1997 S. 201 Nr. -1
UAAAA-95801

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