Kein Anspruch auf Zurverfügungstellung von originalgetreuen Kopien personenbezogener Daten aus den Akten der Finanzbehörde
einschließlich der im Rahmen einer Betriebsprüfung erstellten Handakten
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Finanzbehörde über einen Antrag auf Akteneinsicht
Leitsatz
1. Will der Steuerpflichtige die ihm nicht ersichtliche Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage der von einem Bauträger erworbenen
Immobilie nachvollziehen, hat er keinen Anspruch auf uneingeschränkte Einsicht in alle diesbezüglichen Bewertungsakten, Feststellungsakten,
Handakten der Betriebsprüfung und Daten der Finanzbehörde durch Übersendung von originalgetreuen Kopien der Akten der Finanzbehörde;
ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus der DSGVO noch aus der AO oder dem IFG Berlin.
2. Der Steuerpflichtige hat allerdings einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht.
Fundstelle(n): PStR 2024 S. 172 Nr. 8 JAAAJ-67273
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