Umsatzsteuerbefreiung für an schulpflichtige Kinder an Schulen erbrachte Leistungen eines selbständigen Präventions- und Persönlichkeitstrainers
(Nachfolgeentscheidung zu )
2. Der Präventions- und Persönlichkeitstrainer kann sich aber auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL
für „die Erziehung von Kindern und Jugendlichen” berufen, wenn der Unterricht der geistigen und sittlichen Entwicklung der
Kinder dient, zur Willens- und Charakterbildung beiträgt, auch über die bloße Wissensvermittlung hinausgehende soziale Kompetenzen
und Wert vermittelt und wenn zudem die Vermittlung dieser Fähigkeiten Teil des gesetzlichen Erziehungsauftrags ist sowie auch
im Lehrplan der Schulen verankert ist. Der Trainer kann auch als Einzelunternehmer als eine „andere Einrichtung … mit vergleichbarer
Zielsetzung „ im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL anerkannt werden.
Fundstelle(n): UR 2024 S. 624 Nr. 16 PAAAJ-67271
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