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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 117/22

Gesetze: ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 3

Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Leitsatz

Die Verschonungsregelung aus § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist auch dann anwendbar, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Wege einer disquotalen verdeckten Einlage auf eine Personengesellschaft übertragen werden.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 186 Nr. 7
FAAAJ-67257

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