Zur Frage der Selbständigkeit eines GmbH-Geschäftsführers
Leitsatz
Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, der als Organ in den Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist und den Weisungen der Gesellschaft, die sich aus der Bestellung zum Geschäftsführer, aus dem Anstellungsvertrag und aus den Gesellschafterbeschlüssen - in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften - ergeben können, zu folgen hat, ist nicht selbständig. Der Geschäftsführer bleibt - ungeachtet der Regelungen im Anstellungsvertrag - gesellschaftsrechtlich dem Weisungsrecht der Gesellschafter unterworfen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 255 BFH/NV 1997 S. 193 Nr. -1 XAAAA-95797
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