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BFH 17.04.2024 X B 68, 69/23, Kommentierte Nachricht BBK 11/2024 S. 493

Verfahrensrecht | BFH äußert Zweifel an Nutzungspflicht des beSt

Der BFH hat Zweifel, ob Steuerberater seit dem zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind, wenn sie beim Finanzgericht Klage erheben oder Anträge stellen. Für die Registrierungspflicht für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach könnte es nämlich an einer Rechtsgrundlage fehlen, sodass auch die Nutzungspflicht für das beSt zweifelhaft erscheint.

[i]Ermächtigungsgrundlage könnte zu spät anwendbar gewesen seinMögliche Rechtsgrundlage für die Registrierungspflicht ist nach dem BFH § 86f Nr. 2 StBerG, wonach das BMF ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten der Steuerberaterplattform sowie der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer zu regeln. § 86f StBerG ist zwar bereits am in Kraft getreten, aber nach § 157e StBerG erstmals nach dem anzuwenden. Die darauf beruhende Steuerberat...