Zur Frage des Gegenstands einer (Teil-)Betriebsverpachtung i. S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, wenn auch ein Gesellschafter der Besitzgesellschaft Wirtschaftsgüter an die Betriebs-GmbH verpachtet
Leitsatz
1. Bei der Frage, ob ein Vermieter oder Verpächter einen (Teil-)Betrieb i. S. des § 8 Nr 7 Satz 2 GewStG vermietet oder verpachtet hat, sind nur die zivilrechtlich von ihm überlassenen Wirtschaftsgüter einzubeziehen.
2. Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft unmittelbar an die Betriebs-GmbH verpachtet, bleiben bei der Frage nach dem Vorliegen einer Betriebsverpachtung durch die Personengesellschaft i. S. von § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG selbst dann außer Betracht, wenn sie steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen gehören.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 226 BFH/NV 1997 S. 58 Nr. -1 QAAAA-95782
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