Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft war
Leitsatz
Gewinne aus der Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft unterliegen auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft war, bei der die Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre (Abweichung von Abschn. 41 Abs. 2 Satz 5 GewStR).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 224 BFH/NV 1997 S. 136 Nr. -1 GAAAA-95781
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