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Gewerbesteuer | Kein Verlustuntergang aufgrund Anteilsübertragung (FG)
Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt (,F; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 9/24).
Sachverhalt: Streitig war die Frage, ob es aufgrund einer Anteilsübertragung zu einem Wegfall des zum Ende des Vorjahres festgestellten Gewerbeverlustes der Klägerin gekommen ist: Die Klägerin - eine GmbH - war seit 2011 bis zum an einer KG beteiligt. Im Jahr 2021 veräußerte der Alleingesellschafter seine gesamten Anteile an der Klägerin an einen Dritten. Das beklagte Finanzamt ging daraufhin von einem schä...