Vorlagebeschluß des Großen Senats zur AfA-Befugnis für das häusliche Arbeitszimmer des Arbeitnehmer-Ehegatten, wenn das Haus Alleineigentum des anderen Ehegatten ist, das Arbeitszimmer aber gemeinsam genutzt wird
Leitsatz
Dem Großen Senat werden gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:
1. Ist bei Ehegatten für die AfA-Befugnis davon auszugehen, daß die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Anschaffungs-/Herstellungskosten als von dem Nichteigentümer-Ehegatten insoweit getragen bzw. mitgetragen gelten, als er das Arbeitszimmer für seine beruflichen Zwecke unentgeltlich nutzt bzw. mitbenutzt?
2. Falls die Rechtsfrage zu 1. verneint wird: Kann der das häusliche Arbeitszimmer unentgeltlich (mit)nutzende Nichteigentümer-Ehegatte den dem Eigentümer-Ehegatten für die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers durch den Nichteigentümer-Ehegatten erwachsenden Aufwand für AfA als sog. Drittaufwand absetzen?
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 219 PAAAA-95778
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