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Körperschaftsteuer | Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen Stiftungen
Das BMF hat zu den Folgen aus dem , NWB MAAAJ-50112, Stellung genommen und klargestellt, dass die Annahme einer Einlagenrückgewähr auf Ebene der Leistungsempfänger einer Stiftung daran scheitert, dass auf Ebene der Stiftung kein steuerliches Einlagekonto festgestellt wird und folglich Beträge des Einlagekontos auch nicht verwendet werden können (, NWB DAAAJ-65937).
Hintergrund: Der BFH hat im Urteil vom - I R 42/19, NWB MAAAJ-50112, entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt (vgl. hierzu Trappmann, StuB 2023 S. 965, NWB IAAAJ-53343).
Der BFH vertritt in Rz. 21 des Urteils vom