Unterhaltserfüllung und Anspruch auf (halben)
Kinderfreibetrag, wenn ein Elternteil den anderen Elternteil von der
Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem gemeinsamen Kind gegen ausreichend
bemessenes Entgelt freistellt
Leitsatz
Stellt ein Elternteil den anderen
Elternteil von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem gemeinsamen
Kind gegen ein Entgelt frei, das den geschätzten Unterhaltsansprüchen
des Kindes entspricht, und bestreitet er dann (auch) den vollen
Kindesunterhalt, so liegt darin gleichzeitig eine Unterhaltserfüllung des
freigestellten Elternteils. Der freigestellte Elternteil behält seinen
Anspruch auf einen (halben) Kinderfreibetrag.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 21 BFH/NV 1996 S. 133 Nr. 6 VAAAA-95776
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