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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 1150/23

Gesetze: SGB V § 220 Abs. 1 S. 1; SGB V § 223 Abs. 2 S. 1; SGB V § 237; SGB XI § 54 Abs. 1; SGB XI § 54 Abs. 2 S. 1; BeitrVerfGrsSz § 2 Abs. 1 S. 1; BeitrVerfGrsSz § 2 Abs. 1 S. 2; SGB IV § 15; SGG § 113

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein einkommenssteuerrechtlicher Aufgabegewinn nach Betriebsaufgabe unterliegt bei einer freiwilligen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.

2. Auch nach der Verbindung von Verfahren durch das Sozialgericht ist die Zulässigkeit der Berufung jeweils gesondert zu prüfen.

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 2709 Nr. 48
DStR-Aktuell 2024 S. 12 Nr. 21
DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 21
RAAAJ-66900

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