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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 R 2987/22

Gesetze: SGB VI § 46 Abs. 2a

Leitsatz

Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen bei Zugrundelegung der BSG-Rechtsprechung (siehe insbesondere -) um die gesetzliche Vermutung für eine Versorgungsehe in § 46 Abs. 2a SGB VI zu widerlegen; hier im Falle einer Eheschließung ca. 3 Monate vor dem Versterben der Ehepartnerin nach schon mehreren Jahren mit einer Krebserkrankung und insgesamt stetiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Fundstelle(n):
OAAAJ-66898

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