Widerstreitende Steuerfestsetzung, wenn Betriebsausgaben sowohl bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung als auch bei der Einkünfteermittlung eines Gesellschafters erfaßt werden. Erklärung des Steuerpflichtigen im Sinne des § 174 Abs. 2 AO ist auch eine formlose Äußerung außerhalb des amtlichen Steuererklärungsvordrucks
Leitsatz
Werden Betriebsausgaben bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und zusätzlich bei der Einkünfteermittlung eines Gesellschafters doppelt erfaßt, liegen widerstreitende Steuerfestsetzungen vor. Eine Erklärung ist auch eine formlose Äußerung des Steuerpflichtigen, die nicht auf einem amtlichen Vordruck abgegeben wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 170 BFH/NV 1997 S. 103 Nr. -1 DAAAA-95756
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