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BBK Nr. 10 vom Seite 468

Kostenstellenrechnung und Zuschlagskalkulation

Grundlagen der Kostenstellenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens und Fallbeispiel

Prof. Dr. Mathias Graumann

Die Kostenstellenrechnung nimmt in der Systematik der Kostenrechnung eine Schlüsselrolle ein. Dies liegt darin begründet, dass ein hoher Anteil der Gesamtkosten (die Gemeinkosten) den marktfähigen Leistungen nicht auf einer nachvollziehbaren Grundlage zugeordnet werden kann.

Im Rahmen der Kostenverrechnung werden alle Gemeinkosten – primäre und sekundäre – auf die Hauptkostenstellen umgelegt. Durch Bezug der Gemeinkosten auf die Einzelkosten lässt sich für jede Hauptkostenstelle ein Zuschlagssatz in Prozent ermitteln, anhand dessen die Vorkalkulation bzw. die Kostenkontrolle durchgeführt wird.

In diesem Beitrag werden zunächst die Grundlagen der Kostenstellenrechnung sowie der Aufbau eines Betriebsabrechnungsbogens erläutert. Anhand eines Fallbeispiels werden die Verrechnung der Gemeinkosten und die Kalkulation bzw. Kostenkontrolle anschaulich dargestellt. Abschließend erfolgt die Auswertung des Fallbeispiels.

I. Grundlagen der Kostenstellenrechnung

[i]Aufgabe der KostenstellenrechnungDie Kostenstellenrechnung dient der systematischen Erfassung aller in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten nach dem Ort ihres Entstehens, d. h. für abgegrenzte betriebliche Organisationsbereiche. Insoweit stellt die Kostenstellenrechnung eine Vorstufe der Kalkulation dar und ermöglicht eine Kostenplanung und -kontrolle. S. 469

Abb. 1: Die Kostenstellenrechnung im System der Kostenrechnung

Die Aufgaben der Kostenstellenrechnung sind die

  • Verteilung der nicht unmittelbar auf die Kostenträger zurechenbaren Kostenbestandteile (Gemeinkosten),

  • Kalkulation der innerbetrieblichen Leistungen,

  • Bewertung der unfertigen bzw. noch nicht abgesetzten Leistungen,

  • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebsteile und Verantwortungsbereiche,

  • Kostenplanung durch Vorgabe von Kostenwerten (Budgetierung) und

  • Analyse von Höhe und Ursachen von Kostenabweichungen in den Kostenstellen.

[i]Bindeglied zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung Die Kostenstellenrechnung stellt das Bindeglied zwischen Kostenartenrechnung und Kostenträgerrechnung dar. Die Kostenarten werden differenziert in

  • Einzelkosten, die den Marktleistungen (Kostenträgern) unmittelbar zurechenbar sind; sie können daher direkt in die Kalkulation (Kostenträgerrechnung) übertragen werden,

  • Gemeinkosten, die zwar den Kostenstellen, nicht aber den Kostenträgern zugerechnet werden können.