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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 30 | Riester-Förderung: Verwendung des Altersvorsorgevermögens für Darlehenstilgung durch Erben zulässig

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass in der Tilgung eines Darlehens, das im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommen wurde, eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein kann. Folglich ist die Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens zu gewähren. Über die Revision, die von der DRV Bund eingelegt worden ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

Zugunsten der Steuerzahler ist aktuell ein Urteil zur Riesterförderung ergangen. Konkret: zum Altersvorsorge-Eigenheimbetrag.

Das FG Berlin-Brandenburg ist zu dem Ergebnis gelangt: In der Tilgung eines Darlehens, das im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommen wurde, kann eine wohnungswirtschaftliche Verwendung zu sehen sein – i. S. des § 92a EStG. Folglich ist die unschädliche Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens zu gewähren.

Über die Revision, die von der Deutschen Rentenversicherung eingelegt worden ist, muss der X. Senat des BFH entscheiden. Betroffene sollten Einspruch einlegen und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.

Im ersten Moment habe ich mich gefragt, warum die DRV beteiligt ist. Meistens...