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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 14-19 | Wachstumschancengesetz: Neuerungen, die dem Bundestagsbeschluss aus 2023 entsprechen

Wir informieren über diese wichtigen Neuerungen im Wachstumschancengesetz, die dem Bundestagsbeschluss aus 2023 entsprechen: Anhebung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht sowie für die Aufbewahrungspflicht, Verpflichtung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen, Verbesserungen für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer, Befreiung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Steuerbefreiung für Verfahrenspfleger sowie diverse ertragsteuerliche Änderungen.

Als Erstes sehen wir uns nun wichtige Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz an, die dem Bundestagsbeschluss aus 2023 entsprechen. Die das Vermittlungsverfahren also unbeschadet überstanden haben. Den Anfang macht die Anhebung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht sowie für die Aufbewahrungspflicht bei sehr hohen Überschusseinkünften.

Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Kaufleute sind nach dem HGB generell zur Buchführung verpflichtet – unabhängig von einer Umsatz- oder Gewinngrenze. Diese Buchführungspflicht gilt auch für das Steuerrecht. Betroffen sind Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben, sowie Unternehmer, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen kaufmännischen Ges...