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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 12 | Außensteuerrecht: Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

Schweizer Banken dürfen Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Der Bundesfinanzhof sieht darin in einer aktuellen Entscheidung keine ungerechtfertigte Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung oder anderer Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen. Die Übermittlung der Informationen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sei gerechtfertigt.

Eine Erwähnung wert ist auch das erste höchstrichterliche Urteil zum Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Schweizer Banken dürfen Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Die BFH-Richter sehen in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Finanzbehörden keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen.

Deutschland sowie mehrere andere Staaten haben sich bekanntlich zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, Informationen zu Bankkonten auszutauschen, u. a. werden hierfür die Kontostände ausländischer Bankkonten an die deutsche Steuerverwaltung übermittelt.

Geklagt hatten Steuerpflichtige...