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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 10 | Verbraucherdarlehensverträge: Rückabwicklung bei Widerruf außerhalb der steuerpflichtigen Sphäre

Bei Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum abgeschlossen worden waren, hatten die Darlehensnehmer bei einem Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nutzungsersatz für die bis dahin erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen. Dieser Nutzungsersatz löst nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs keine Einkommensteuer aus. Es handele sich um keinen steuerbaren Kapitalertrag und auch um keine sonstigen Einkünfte.

Nicht fehlen darf die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags. Hierzu waren zahlreiche Prozesse in München anhängig. Wir hatten in unserer Mai-Ausgabe 2020 und zuletzt in unserer April-Ausgabe 2023 über das Thema berichtet.

Bei Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum abgeschlossen worden waren, hatten die Darlehensnehmer bei einem Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nutzungsersatz für die Zins- und Tilgungsleistungen, die von ihnen bis zu dem Widerruf erbracht worden waren. Insbesondere bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Nach Meinung der Finanzverwaltung handelte es sich bei diesem Nutz...