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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 3301/20 E,F

Gesetze: AO § 169 Abs. 1 Satz 1; AO § 181 Abs. 5; EStG § 10d Abs. 4 Satz 6

Änderung eines Verlustfeststellungsbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist – Auswirkung auf Einkommensteuerfestsetzung – Pflichtwidrige Unterlassung einer Änderung

Leitsatz

  1. Ein Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags kann nicht deshalb aufgrund seiner Auswirkung auf eine noch nicht festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzung nach Ablauf der Feststellungsfrist nach Maßgabe des § 181 Abs. 5 AO geändert werden, weil das FA eine Änderung dieses Bescheids vor Ablauf der Feststellungsfrist pflichtwidrig unterlassen hatte.

  2. Nach § 10d Abs. 4 Satz 6 2. Halbsatz EStG ist § 181 Abs. 5 AO nur anzuwenden, wenn der Erlass des Feststellungsbescheids gänzlich unterblieben ist.

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Fundstelle(n):
WAAAJ-66758

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