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BFH Urteil v. - VI R 84/95 BStBl 1997 II S. 147

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3

Die Fahrergestellung bei einer Dienstwagenüberlassung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehört auch bei büromäßiger Einrichtung des Dienstwagens zum Arbeitslohn

Leitsatz

Stellt ein Arbeitgeber seinen Vorstandsmitgliedern für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in einem büromäßig eingerichteten Dienstwagen unentgeltlich einen Fahrer zur Verfügung, so liegt hierin für die Vorstandsmitglieder ein geldwerter Vorteil i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 147
BFH/NV 1997 S. 50 Nr. -1
EAAAA-95747

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