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BFH Urteil v. - VI R 44/96 BStBl 1997 II S. 146

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Die unentgeltliche Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Tennis- und Squashplatzes führt zum Zufluß von Arbeitslohn

Leitsatz

Mietet ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Tennis- und Squashplätze an, so führt die unentgeltliche Nutzung bei den Arbeitnehmern zum Zufluß von Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig davon, wie der Arbeitgeber die Nutzung der überlassenen Plätze im einzelnen organisiert hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 146
BFH/NV 1997 S. 51 Nr. -1
UAAAA-95746

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