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NWB Nr. 20 vom Seite 1407

Kontensperrungen als Mittel zur Geldwäscheprävention und -bekämpfung

Aktuelle Rechtsprechung zu den Kosten der Rechtsverfolgung bei Kontensperrungen nach dem GwG

Dr. Christian Rosner

In der Praxis der Geldwäscheprävention und -bekämpfung der Banken ist die Kontensperrung ein Standardmittel, auf das Erfordernis einer Verdachtsmeldung zu reagieren. Bei Kontobewegungen, die wegen eines potenziellen Geldwäscherisikos als verdächtig eingestuft werden, erfolgt eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU). Bis zur Freigabe durch diese oder bis zum Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen besteht ein gesetzliches Verbot, die Transaktion, wegen der die Meldung erfolgt ist, durchzuführen. In der Praxis kommt es dann zu Sperrungen von Bankkonten. Dagegen kann gerichtlich mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung vorgegangen werden. Dieser Beitrag stellt die aktuelle Rechtsprechung zu den praktischen Folgen, insbesondere den Kosten, dieser Fälle dar.

I. Prozessrechtlicher, kostenrechtlicher und regulatorischer Hintergrund

1. Regeln des Geldwäschegesetzes

[i]Beteiligte am Rechtsverkehr werden in die Pflicht genommenGeldwäscheprävention ist ein wichtiges Anliegen mit rechtspolitischer Priorität. Entsprechend weitreichend ist das Instrumentarium, das zur Aufdeckung von Verdachtsfällen zur Verfügung steht. Der Rechtsstaat nimmt allerdings in viel...