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Online-Nachricht - Freitag, 10.05.2024

Einkommensteuer | Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG (BFH)

§ 17 Abs. 1 Satz 4 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in der seit dem Steuersenkungsgesetz und damit auch im Streitjahr gültigen Fassung gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung ...BGBl I 2000, 1433

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