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BPatG Urteil v. - 8 Ni 24/23 (EP)

Tatbestand

Die Teilnichtigkeitsklage richtet sich gegen das europäische Patent 3 282 839, das auf die PCT-Anmeldung PCT/DE2016/057625 (offengelegt als WO 2016/166011) zurückgeht, am 7. April 2016 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung 10 2015 105 596 vom 13. April 2015 angemeldet und dessen Erteilung am 1. April 2020 veröffentlicht worden ist. Patentinhaberin des beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 50 2016 009 376 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung „Vorrichtung zur Halterung eines Köders“ ist der Beklagte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:060324U8Ni24.23EP.0

Fundstelle(n):
BAAAJ-66645

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