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Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2024

Bargeld, dass an eine Dritte Person aus betrieblichem Anlass übergeben worden ist und das in der Folge von dieser Person veruntreut wurde, ist keine Betriebsausgabe?

Geltendmachung von Betriebsausgaben: Strittig ist die Abzugsfähigkeit von Bargeldern, die der Kläger an seinen Bruder aus betrieblichem Anlass übergeben hat und die in der Folge vom Bruder zumindest teilweise veruntreut wurden.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().