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            Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2024
Die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen ist verfassungskonform?
Ist die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen verfassungskonform?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().