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Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2024

Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen unter gemeinsamer Betrachtung?

1. Sind die Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen unter gemeinsamer Betrachtung zu ermitteln oder ist das Sonderbetriebsvermögen als eine eigenständige Gewinnermittlung zu betrachten, so dass eine Saldierung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen ausscheidet?

2. Steht der Zinssatz in Höhe von 6 % bei der Berechnung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().