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Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2024
Anwendbarkeit des § 34a Abs. 5 EStG auch bei der Übertragung von Geldmitteln
Wird die Nachversteuerung im Sinne des § 34a Abs. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes auch bei der Übertragung von Geldmitteln unterlassen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().