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Aufwendungen für eine Wohnung am Ort der betreffenden Auslandsvertretung eines Beamten sind keine Werbungskosten?
Sind Aufwendungen für eine Wohnung am Ort der betreffenden Auslandsvertretung eines Beamten des höheren Dienstes des Auswärtigen Amtes -die auch der dienstlichen Repräsentation und der Pflege gesellschaftlicher Kontakte dient- und von seinem Dienstherrn mit einem Mietzuschuss bezuschusst wird, unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von ihrer Größe notwendige Mehraufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung), soweit die geltend gemachten Werbungskosten nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().