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Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2024

Die Höhe des Gewinnzuschlags von jährlich 6 % nach § 6b Abs. 7 EStG ist aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht verfassungswidrig?

Ist die Höhe des Gewinnzuschlags von jährlich 6 Prozent nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase verfassungswidrig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().