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Einer steuerfreien Entnahme steht es nicht entgegen, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung fremdvermietet war
Steht es einer (steuerfreien) Entnahme nach § 52 Abs. 15 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes a.F. nicht entgegen, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung fremdvermietet war?
Auslegung eines Schreibens des Finanzamts unter Bezugnahme von Treu und Glauben?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().