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Keine Antragsveranlagung durch Antrag auf Günstigerprüfung nach Ablauf der Festsetzungsfrist?
Löst die Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes eine Pflichtveranlagung aus, mit der Folge dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Anwendung gelangt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().