Die Teilnichtigkeitsklage richtet sich gegen das europäische Patent 3 247 208, das auf die PCT-Anmeldung PCT/DE2015/000073 (offengelegt als WO 2016/116079) zurückgeht, am 18. Februar 2015 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung 10 2015 000 348 vom 19. Januar 2015 angemeldet und dessen Erteilung am 27. Mai 2020 veröffentlicht worden ist. Patentinhaberin des beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 50 2015 012 661 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung „Vorrichtung zur Halterung eines Köders, insbesondere eines Köders für Nagetiere“ ist der Beklagte.
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