Reinhard Schweizer

Steuerlehre für Steuerfachangestellte

26. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-00713-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-10506-2

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Steuerlehre für Steuerfachangestellte (26. Auflage)

LernfeldLernfeld 8: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln

11. Tarifanwendungen

1.11.1 Allgemeines

Bei der Einkommensteuerberechnung sind zwei Tarife zu unterscheiden:

Der jeweils anzuwendende Tarif ist grundsätzlich von der Veranlagungsform abhängig. Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • Zusammenveranlagung: (immer) Splittingtarif

  • Einzelveranlagung: (grundsätzlich) Grundtarif.

Beispiel

Ein lediger Steuerpflichtiger hat für den VZ 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 €.

Für den Steuerpflichtigen ist für den VZ 2024 eine Einzelveranlagung durchzuführen. Die tarifliche Einkommensteuer lt. Grundtabelle beträgt 52.397 €.

Wenn dieser Steuerpflichtige am heiraten würde, wäre für den VZ 2024 eine Zusammenveranlagung durchzuführen. Wenn seine Ehefrau kein zu versteuerndes Einkommen hätte, würde die tarifliche Einkommensteuer bei einem unveränderten zu versteuernden Einkommen von 150.000 € für den VZ 2024 insgesamt 41.794 € betragen. Durch die Hochzeit ergibt sich mithin eine Steuerersparnis von (52.397 € - 41.794 € =) 10.603 €.

Für nach dem Grundtarif zu versteuernde Einkommen ab 277.826 € errechnet sich die tarifliche Einkomm...

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