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BFH Urteil v. - VIII R 63/93 BStBl 1996 II S. 93

Gesetze: EStG 1986 §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 Abs. 3 Nr. 2BewG 1986 § 97 Abs. 1 Nr. 5 b

Zur einheitlichen Beurteilung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft nach Bewertungs- und Einkommensteuerrecht und zur Zuordnung des Betriebsvermögens und der Einkünfte bei teilweise gesellschafteridentischen Personengesellschaften

Leitsatz

1. Ob eine gewerblich geprägte Personengesellschaft vorliegt und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben, ist für das Bewertungsrecht und das Einkommensteuerrecht nach einheitlichen Gesichtspunkten zu bestimmen.

2. Eine ausschließlich aus Kapitalgesellschaften bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1986 und § 97 Abs. 1 Nr. 5b BewG i. d. F. des StBereinG 1986.

3. Die Qualifikation des Vermögens als Gesellschaftsvermögen und die Einkünfte aus der Verpachtung dieses Vermögens als Einkünfte der gewerblich geprägten Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG hat bei ganz oder teilweise gesellschafteridentischen Personengesellschaften Vorrang vor der Qualifikation des Vermögens als Sonderbetriebsvermögen und der Einkünfte aus der Verpachtung als Sonderbetriebseinkünfte der Gesellschafter bei der leistungsempfangenden Gesellschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 93
IAAAA-95724

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