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BFH | Berechnung der Marge bei Differenzbesteuerung im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs
Der Kläger, ein Kunsthändler, betrieb Galerien und bezog Kunstgegenstände von Künstlern aus dem EU-Ausland. Diese Künstler behandelten ihre Lieferungen als steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen; der Kläger versteuerte einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Vor dem Finanzgericht hatte der Kläger zunächst die Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Regelung geltend gemacht, der zufolge die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht auf Lieferungen eines Gegenstands anwendbar sei, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hatte, wenn die Lieferung an den Wiederverkäufer im Ausgangsstaat als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei war. Das Verfahren wurde dem EuGH vorgelegt, der zugunsten des Klägers entschied (