Aufteilung der Besteuerungsrechte bei unwiderruflicher Freistellung des Arbeitnehmers und bestehendem Wettbewerbsverbot
Leitsatz
1. Bei einem Arbeitnehmer, der nicht während des gesamten Kalenderjahrs in dem anderen Staat beschäftigt ist, sind die für
die Grenzgängereigenschaft nicht schädlichen Tage der Nichtrückkehr in der Weise zu berechnen, dass für einen vollen Monat
der Beschäftigung fünf Tage und für jede volle Woche der Beschäftigung ein Tag anzusetzen ist.
2. Die für Abfindungen geltenden Grundsätze – Maßgeblichkeit der jeweiligen Vereinbarung und nicht notwendigerweise unmittelbarer
Zusammenhang mit einer aktiven Tätigkeit – können mangels wesentlicher Unterschiede gleichermaßen für Vergütungen für ein
Wettbewerbsverbot bzw. für eine Karenzentschädigung zu einer Zuweisung des Besteuerungsrechts zum (bisherigen) Tätigkeitsstaat
führen.
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 18/2024 S. 716 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2024 S. 716 PIStB 2024 S. 271 Nr. 10 UAAAJ-66374
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